Widerrufsrecht

  1. Bei digitalen Inhalten, die direkt nach Zahlung bereitgestellt werden (z. B. der Leitfaden), erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht mit Beginn der Bereitstellung (§ 356 Abs. 5 BGB).
    2. Bei individuell erbrachten Leistungen (z. B. Texterstellung auf Grundlage eines persönlichen Gesprächs) besteht kein Widerrufsrecht, da die Leistung auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
    3. Sollte der Kunde die individuell beauftragte Leistung nach erfolgter Terminvereinbarung oder nach bereits erfolgtem Gespräch widerrufen, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 100,00 € zu berechnen. Diese dient der Vergütung bereits erbrachter konzeptioneller und organisatorischer Vorleistungen.